Bewegungsanalyse: Monatliche Flugbewegungen 2026

Quelle: Flightradar24 (API bis 19.08.2026, Kalenderabruf 20.–30.08.2026). Summe 01.01.–30.08.2026: 20.575 Bewegungen.

MonatTag 06–22Tag spät 22–23Nacht 23–06Summe
Januar 2026197275462093
Februar 2026199286292107
März 2026217194292294
April 20262570118342722
Mai 20262765107462918
Juni 20262595122662783
Juli 20262696140692905
August 20262567107792753
Summe 01.01.–30.08.20261932884939820575

Was die Flugbahnen zeigen

Zwischen 92,7 und 99,5 % der ausgewerteten Flugbahnen lagen im untersuchten Nahbereich westlich der 211°-Referenzachse und damit näher an der Wohnbebauung von Ulm/Lichtenau.

So wurde ausgewertet

Die verfügbaren ADS-B-Flugspuren wurden 2,0 bis 6,5 nautische Meilen vom Flughafen entfernt nach Start/Landung und Tag/Nacht getrennt ausgewertet. Geprüft wurde ihre seitliche Position westlich oder östlich der Sollachse. Höhenfilter: Starts bis 5.000 ft, Landungen bis 4.500 ft. Anlass war die Nebenbestimmung des Planfeststellungsbeschlusses: „Nach 22:00 Uhr startende Flugzeuge sollen nicht über Wohngebieten der Stadt Lichtenau von der Centerline abdrehen.“

Amtliche Sollroute für Starts RWY 21, Referenzachse 211° über Ulm/Lichtenau
Abbildung 1 (Basisdossier Rev. 4): Amtliche Sollroute für Starts RWY 21, Referenzachse 211° über Ulm/Lichtenau.
Tatsächliche Flugtrajektorien von Starts mit sichtbarer West-Abweichung von der Sollachse
Abbildung 2 (Basisdossier Rev. 4): Tatsächliche Flugtrajektorien von Starts (FR24, ADS-B-qualifiziert) mit sichtbarer West-Abweichung von der Sollachse.

Analyse der Runway-Nutzung vs. Windphysik

Eine unabhängige Auswertung von 13.939 halbstündlichen METAR-Meldungen der Station EDSB (Iowa State ASOS, 01.11.2025 – 19.08.2026) ergibt die windphysikalisch bevorzugte Bahn (Bahn mit größerem Gegenwind bei Wind ≥ 3 kt). Bei Windstille (Windgeschwindigkeiten < 3 kt) wird die bevorzugte Bahn nicht windphysikalisch, sondern rein durch betriebliche Präferenzen bestimmt.

Gegenübergestellt wird die tatsächliche RWY-21-Nutzung aus Flightradar24 (Starts ab EDSB mit ausgewiesener runway_takeoff, gleicher Zeitraum, n = 7.648 mit bekannter Bahn).

In jedem Zeitfenster wird die Piste 21 (Start Richtung 211° , also Süd-West über Lichtenau / Ulm) systematisch häufiger genutzt, als der Wind es physikalisch nahelegt.

ZeitfensterWindbedingt RWY 21Tatsächlich RWY 21 (FR24)Δ ProzentpunkteCALM-Anteil
Tag 06–22 Uhr54,0 %60,8 %+6,8 Pp.18,4 %
Tag spät 22–23 Uhr56,5 %59,9 %+3,4 Pp.27,5 %
Nacht 23–06 Uhr58,2 %66,2 %+8,0 Pp.30,3 %

Was Mittelungspegel und Pegelspitzen zeigen

LAeq zeigt die durchschnittliche Lärmbelastung im jeweiligen Zeitraum. Lmax zeigt die lauteste Spitze eines einzelnen Ereignisses. Deshalb kann ein Mittelungspegel vergleichsweise niedrig wirken, obwohl einzelne Überflüge deutlich lauter sind.

FensterDauerLAeqLmax (Fluglärm)Events>73,4 dBA>73,4 dBA Anteil
Tag 06–22 Uhr192,26 h52,08 dB(A)80,80 dB(A)31915448 %
Tag spät 22–23 Uhr15,00 h49,58 dB(A)79,50 dB(A)261142 %
Nacht 22–06 Uhr (WHO-/FluLärmG-Fenster)107,31 h45,52 dB(A)80,60 dB(A)551935 %

Für den Vergleich mit der WHO-Empfehlung wird das achtstündige Fenster 22–06 Uhr betrachtet. Unsere 16-Tage-Messung ergab dort LAeq = 45,52 dB(A). Sie ist eine lokale Anlassmessung und kein amtlicher Jahres-Lnight.

So haben wir gemessen

Messposition Am Waldhag 9, Lichtenau-Ulm (48,72693° N / 8,02123° E), Außenraum. 1.078.457 A-bewertete Sekundenwerte über 40 Einzelmessungen. Messgerät Trotec SL400, Klasse-2-Schallpegelmesser nach IEC 61672-1:2013 (Toleranz ±1,4 dB bei 1 kHz). Die Messung versteht sich als Anlassmessung des Betroffenen, nicht als Ersatz für gesetzlich vorgeschriebene Messungen von Betreiber oder Aufsichtsbehörde.

Selbst unter Ansatz der typischen Klasse-2-Messtoleranz von 1,4 dB zugunsten des Betreibers verbleibt ein konservativer Wert von 44,12 dB(A) (+4,12 dB über WHO).

Die Spalte „über 73,4 dB(A)“ zählt Ereignisse, deren gemessener Außenpegel die projektspezifische Vergleichsschwelle erreicht oder überschreitet. Herleitung: 57 dB(A) Innenraumpegel des gesetzlichen Häufigkeits-Maximalpegelkriteriums für bestehende zivile Flugplätze plus angenommene 15 dB Außen-Innen-Differenz plus 1,4 dB Messgerätetoleranz. 73,4 dB(A) ist kein gesetzlicher Außen-Grenzwert und keine allgemeine NAT-Schwelle.

Für eine um 5 dB geringere Dämmwirkung bei angenommener gekippter Fensterstellung wurde im Projekt eine Vergleichsschwelle des außen gemessenen Pegels von 68,4 dB(A) angesetzt. Insgesamt lagen 309 von 374 identifizierten Ereignissen (83 %) darüber. Nach Zeitfenstern waren es 82 % am Tag, 85 % in der Stunde 22–23 Uhr und 83 % in der Projekt-Nacht 23–06 Uhr. Diese Anteile beschreiben Pegelüberschreitungen in der Messreihe, nicht tatsächlich beobachtete Aufwachreaktionen.

Pegelverlauf aller Fluglärm-Ereignisse (15.–30.08.2026)

Max-Pegel aller fluglärmtypischen Ereignisse über die Zeit, 15.–30.08.2026, n=374 Ereignisse
Spitzenpegel (Lmax) je identifiziertem Fluglärm-Ereignis, differenziert nach Zeitfenster Tag/Tag-spät/Nacht. n = 374 akustisch fluglärmtypische Ereignisse, Zeitraum 15.–30.08.2026. Quelle: Trotec-SL400-Langzeitmessung, Basisdossier Rev. 4.
Begriffe kurz erklärt

Die wichtigsten Abkürzungen und Messgrößen dieser Website in Alltagssprache.

RWY 21
Bezeichnung der Piste in Betriebsrichtung Südwesten. Bei Starts auf RWY 21 fliegen die Flugzeuge vom Flughafen aus nach Südwesten und damit über beziehungsweise nahe Lichtenau-Ulm.
RWY 03
Gegenrichtung der Piste. Bei Landungen auf RWY 03 kommen die Flugzeuge aus Südwesten, passieren Lichtenau-Ulm und landen in Richtung Nordosten.
LAeq
Energetisch gemittelter Schallpegel über einen festgelegten Zeitraum. Er beschreibt die durchschnittliche Belastung; einzelne laute Spitzen werden zusätzlich mit Lmax dargestellt.
Lmax / LAmax
Höchster A-bewerteter Pegel eines einzelnen Ereignisses, zum Beispiel eines Überflugs.
Lnight
Langfristiger Nacht-Lärmindex. Nach deutschem Umgebungslärmrecht umfasst er acht Stunden ab 22 Uhr und wird über ein Jahr bestimmt.
dB(A)
Dezibel mit A-Bewertung. Der Filter berücksichtigt näherungsweise, dass das menschliche Gehör verschiedene Tonhöhen unterschiedlich empfindlich wahrnimmt. Die Skala ist logarithmisch.
NAT
„Number Above Threshold“: Anzahl der Einzelereignisse, die eine zuvor festgelegte Pegelschwelle überschreiten.
ADS-B
Von Flugzeugen ausgesendete Positionsdaten. Sie ermöglichen eine nachträgliche Darstellung von Flugbahnen, sind aber keine amtliche Vollerhebung sämtlicher Flugbewegungen.
METAR
Standardisierte Wettermeldung eines Flugplatzes. Der Vergleich mit der Windrichtung hilft bei der Prüfung, welche Pistenrichtung meteorologisch naheliegt.
PPR
„Prior Permission Required“: Ein Flug ist nur nach vorheriger Zustimmung zulässig.
PFB
Planfeststellungsbeschluss. Er enthält rechtliche Festlegungen für Ausbau und Betrieb einschließlich Nebenbestimmungen.
Immissions-Referenzpunkt
Festgelegter Ort, für den die Lärmbelastung rechnerisch oder messtechnisch kontrolliert wird.

Verwendete Datenquellen (Basisdossier Rev. 4, Abschnitt 5.1)