Warum Lichtenau-Ulm beide Betriebsrichtungen betrifft:

RWY 21 – Starts Richtung Südwesten

Flugzeuge starten vom Flughafen nach Südwesten und fliegen über beziehungsweise nahe Lichtenau-Ulm.

RWY 03 – Landungen aus Südwesten

Flugzeuge kommen aus Südwesten, passieren Lichtenau-Ulm und landen in Richtung Nordosten.

Technische Eckdaten für Interessierte
Bahnachse RWY 21 (magnetisch/wahr)
210,7° (SSW über Ulm/Lichtenau) – verlängerte Landebahnachse
ILS/LOC RWY 21
211° (IKBW 108,75) – Bezugsachse für PFB-Nebenbestimmung
ILS/LOC RWY 03
031° (IKBE 109,95) – Landerichtung aus SSW = 211°, Anflug über Ulm/Lichtenau bei Betrieb 03
SL400-Messpunkt
Am Waldhag 9, Lichtenau-Ulm · 48,72693° N / 8,02123° E
Betriebszeiten FKB
06:00–22:00 Uhr Regelbetrieb; 22:00–24:00 Uhr Starts und Landungen nur in Ausnahmefällen, die vom Betreiber gesondert zu genehmigen sind (PPR); 24:00–06:00 Uhr grundsätzlich untersagt (außer Notfälle, HEMS, PPR-Einzelfälle)

Stand der Dinge (Datenstand: Basisdossier Rev. 4, 30.08.2026)

Flugbahnen bündeln sich in Richtung Wohnbebauung

Über alle vier Kategorien (Start/Landung × Tag/Nacht) liegen 92,7–99,5 % der ADS-B-erfassten Trajektorien im Nahbereich westlich der Sollachse 211° und damit in Richtung der Wohnbebauung von Ulm/Lichtenau.

Nächtliche Bewegungen haben deutlich zugenommen

Die nächtlichen Flugbewegungen (22–24 Uhr) sind laut ACCON-Berichten zwischen 2022 und 2025 um 81,5 % gestiegen. Im Zeitfenster 23–24 Uhr entfielen 2026 (Auswertezeitraum 01.01.–30.08.) 81 % der Bewegungen (264 von 326) auf den Ryanair-Konzern.

RWY 21 wird häufiger genutzt, als der Wind allein erwarten ließe

Flugzeuge starten und landen nach Möglichkeit gegen den Wind. Deshalb wurden 13.939 standardisierte Flugplatz-Wettermeldungen (METAR) mit der beobachteten Pistennutzung verglichen. Das Ergebnis der Projektauswertung: RWY 21 wurde in jedem Zeitfenster häufiger genutzt, als die Winddaten allein nahelegen.

Die Nachtmessung zeigt Prüfbedarf

Die eigene Langzeitmessung (Trotec SL400, 15.–30.08.2026) bestätigt: LAeq Tag = 52,08 dB(A), LAeq Tag-spät = 49,58 dB(A), LAeq Nacht (22–06 Uhr) = 45,52 dB(A) – über 5 dB oberhalb des WHO-2018-Richtwerts für ungestörten Schlaf von 40 dB(A).

Lichtenau-Ulm fehlt in der amtlichen örtlichen Erfassung

Die Fluglärmbelastung wird in Lichtenau-Ulm bislang nicht an einem eigenen amtlichen Referenzpunkt abgebildet. Die bestehenden Punkte IP 1 bis IP 6 gehen auf eine privatrechtliche Vereinbarung vom 19.04.1996 mit Hügelsheim und Rheinmünster zurück. Nach unserer Auswertung der verfügbaren Unterlagen ist nicht erkennbar, dass einer dieser amtlichen Referenzpunkte die Situation in Lichtenau-Ulm repräsentiert. Genau deshalb fordert die Initiative eine nachvollziehbare amtliche Erfassung vor Ort.

Stand der Quellenprüfung: 7. September 2026

Nachtflugregeln im Vergleich

Ein „Nachtflugverbot“ bedeutet nicht an jedem Flughafen dasselbe. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die wesentlichen Zeitgrenzen und Ausnahmen an fünf deutschen Flughäfen. Sie enthält nur Angaben, die in der durchgeführten Prüfung aus amtlichen Dokumenten belegt werden konnten. Wo eine Angabe nicht eindeutig feststeht, ist dies ausdrücklich mit „noch zu klären / n.a.“ gekennzeichnet.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Regelung Karlsruhe/Baden-Baden Frankfurt Stuttgart Memmingen Friedrichshafen
Nachtruhe grundsätzlich 22–6 Uhr Start- und Landeverbot; 22–23 Uhr nur eng begrenzte Ausnahmen mit vorheriger Zustimmung (PPR); 23–24 Uhr nur Verspätungsausnahmen; ab 24 Uhr grundsätzlich keine Starts und Landungen 22–6 Uhr 23–6 Uhr Starts; 23:30–6 Uhr Landungen 23–6 Uhr 22–6 Uhr
Letzter planmäßiger Start 22:00 Uhr; danach kein Regelbetrieb 23:00 Uhr; 22–23 Uhr nur koordiniert 23:00 Uhr 22:00 Uhr 22:00 Uhr
Letzte planmäßige Landung 22:00 Uhr; danach kein Regelbetrieb 23:00 Uhr; 22–23 Uhr nur koordiniert 23:30 Uhr 22:30 Uhr; eingeschränkt bis 23:00 Uhr 22:00 Uhr
Verspätete Starts noch möglich bis 24:00 Uhr; nur als Verspätungsausnahme, höchstens 15 im Monat 24:00 Uhr; nur mit Einzelerlaubnis der Luftaufsicht Noch zu klären / n.a.: keine eigene Regel in der amtlichen Quelle 23:00 Uhr Noch zu klären / n.a.: keine amtliche Regelung gefunden
Verspätete Landungen noch möglich bis 24:00 Uhr; nur als Verspätungsausnahme mit vorheriger Zustimmung (PPR) 24:00 Uhr; nur leisere Flugzeugklassen 24:00 Uhr 23:30 Uhr; nur mit Einzelzustimmung Noch zu klären / n.a.: keine amtliche Regelung gefunden
Besonders geschützte Kernzeit 24–6 Uhr 0–5 Uhr; auch keine verspäteten Flüge 0–6 Uhr 23:30–6 Uhr 22–6 Uhr
Zusätzlicher Schutz an Sonn- und Feiertagen 20–9 Uhr Start- und Landeverbot; Umfang der Ausnahme 20–22 Uhr noch zu klären Nur für besonders laute Flugzeugklassen; darüber hinaus keine Sonderregel belegt Keine gesonderte Sonn-/Feiertagsregel belegt Keine gesonderte Sonn-/Feiertagsregel belegt Vor 9 Uhr und ab spätestens 20 Uhr nur nach vorheriger Zustimmung (PPR); keine Starts 12:30–14:30 Uhr
Begrenzte Zahl an Nachtflügen Keine Stückzahlgrenze; stattdessen feste Lärmgrenzwerte Im Mittel 133 je Nacht; höchstens 48.545 Randstunden-Slots im Jahr Keine Stückzahlgrenze belegt Keine Stückzahlgrenze belegt Keine Nacht-Stückzahlgrenze; Lärmgrenzwerte und Umlaufbegrenzung

Die Übersicht vereinfacht komplexe Genehmigungsregelungen. Ausnahmen für Notfälle, Rettungs- und Katastropheneinsätze sind nicht vollständig dargestellt. „PPR“ bedeutet, dass ein Flug nur nach vorheriger Einzelzustimmung des Flughafenbetreibers möglich ist.

Amtliche Grundlagen und ergänzende Betreiberinformation

Bisherige Schritte

03.09.2026

Schreiben an Behörden, Betreiber und Ministerium versendet

Am 3. September 2026 wurden Auskunfts- und Prüfbitten an das Regierungspräsidium Karlsruhe, die Baden-Airpark GmbH, das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg sowie zuvor am 25. August 2026 ein IFG-Auskunftsersuchen an die DFS Deutsche Flugsicherung versendet. Ergänzend erhielten Bürgermeister und Gemeinderat der Stadt Lichtenau ein Informationsschreiben mit Bitte um Beratung im Gemeinderat.

30.08.2026

Basisdossier Revision 4 veröffentlicht

Das konsolidierte Basisdossier „Fluglärmbelastung Ulm/Lichtenau durch den Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden (EDSB)" liegt in Revision 4 vor. Es fasst die Bewegungsanalyse bis 30.08.2026, die erweiterte Trotec-SL400-Langzeitmessung (15.–30.08.2026), die METAR-Kreuzprüfung und die rechtliche Bewertung zusammen.