Worum es uns geht

Wir wollen erstens eine amtliche und transparente Erfassung der Belastung in Lichtenau-Ulm, zweitens die Prüfung der Flugrouten und Betriebsregeln und drittens wirksame Maßnahmen für die Nachtruhe. Uns ist an einer sachlichen und gemeinsamen Lösung gelegen. Die Antworten zeigen bisher vor allem, dass die Zuständigkeiten verteilt sind: Bei den Regeln zur Wahl der Startrichtung und bei den genehmigten Nachtausnahmen verweisen die Stellen aufeinander. Diese Fragen möchten wir nun gemeinsam mit allen Beteiligten klären.

Adressaten, Anliegen und Stand (siehe auch Basisdossier Rev. 4, Abschnitt 11)

Regierungspräsidium Karlsruhe / Regierungspräsidium Stuttgart (Landesluftfahrtbehörde)

Wir bitten um Auskunft zu den Nachtflugregelungen des Planfeststellungsbeschlusses, zur Überwachung der Nachtruhe und um eine amtliche Messung in Lichtenau-Ulm.

Schreiben vom 03.09.2026, Folgeschreiben 18.10.2026

  • Aktuelle Fassung der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 22.06.2005 zu Nachtflugbetrieb, Startverfahren, Betriebsrichtungen und Ausnahmen.
  • Schalltechnische Nachweise seit 2015 mit den Ergebnissen an den Immissionspunkten IP 1 – IP 6.
  • Zuständigkeit für die Überwachung der Nachtruhe-Regelungen.
  • Klarstellung des Nachtbeurteilungszeitraums (22–01 Uhr laut Planfeststellungsbeschluss oder 22–06 Uhr nach Bundesrecht).
  • Auskunft, ob eine Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses geprüft wurde oder geprüft wird.
  • Bewertung der überproportionalen Nutzung der Piste 21 gegenüber der windbedingten Erwartung und der 50/50-Regelung des Planfeststellungsbeschlusses.
  • Veranlassung einer amtlichen Klasse-1-Messung am Immissionsschwerpunkt Ulm/Am Waldhag.
  • Folgeschreiben 18.10.2026 – Zahl der genehmigten Bewegungen außerhalb der regulären Betriebszeiten und der Verspätungsstarts nach 22 Uhr, Kriterien der Startrichtungswahl, Sachstand zur amtlichen Messung.

Stand: Antwort des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30.09.2026 mit ersten Auskünften; weitere Anregungen werden dort geprüft. Antwort auf das Folgeschreiben bis 20.11.2026 erbeten.

Baden-Airpark GmbH

Wir bitten um Transparenz über Pistennutzung, Nachtausnahmen und Lärmmessung sowie um ein gemeinsames Gespräch.

Schreiben vom 03.09.2026, Folgeschreiben 18.10.2026

  • Bestätigung oder Korrektur der von uns aus Flightradar24 abgeleiteten Kennzahlen (Bewegungen, seitliche Bündelung, Nutzung der Piste 21).
  • Auflistung der Ausnahmen von der Nachtruheregelung 2026 und Statistik der Fluglärmbeschwerden 2023–2026.
  • Stand der Messpunkte und die Frage nach einem repräsentativen Messpunkt in Lichtenau-Ulm.
  • Regelungen zur Wahl der Startrichtung.
  • Anregung einer eigenen Klasse-1-Vergleichsmessung durch ein anerkanntes Messinstitut.
  • Rechnerischer Nachweis der 50/50-Regelung für 2022–2025, monatliche Verspätungsstarts nach 22 Uhr und Zuordnung der Landungen nach 23 Uhr.

Stand: Schriftliche Antwort der Geschäftsführung vom 20.10.2026 mit ersten Auskünften, u. a. zu Bewegungszahlen und zur Wahl der Startrichtung, sowie Terminvorschlägen für ein persönliches Gespräch. Die Antwort wird derzeit in der Initiative ausgewertet.

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

Wir bitten um Daten zu Startrichtungen und Flugspuren sowie um Auskunft, wer über die Startrichtung entscheidet.

Schreiben vom 25.08.2026, Folgeschreiben 18.10.2026

  • Statistik der Starts auf Piste 21 und Piste 03 nach Monat und Zeitfenster (06–22, 22–23, 23–06 Uhr), 01.11.2025 – 19.08.2026.
  • Radar-Vektorierungen und geflogene Flugspuren der Starts auf Piste 21, 01.06. – 19.08.2026.
  • Statistik der genehmigten Nachtausnahmen (PPR) 2023–2026.
  • Betriebsanweisungen zur Wahl der Startrichtung (Windschwellen, Rückenwindtoleranz, Vorzugsregelung für Piste 21).
  • Zuständige Kontrollstelle und Ansprechperson für Fluglärmangelegenheiten.

Stand: Die DFS hat am 25.09.2026 die Auswertung von Startrichtungen und Flugspuren zugesagt; die Auswertung ist beauftragt. Für Nachtausnahmen und Betriebsanweisungen hat sie auf die DFS Aviation Services GmbH verwiesen. Lieferung bis 03.11.2026 erbeten.

DFS Aviation Services GmbH (Tower Karlsruhe/Baden-Baden)

Wir bitten den Betreiber des Towers um die Regeln zur Wahl der Startrichtung und um Zahlen zu Nachtbewegungen.

Schreiben vom 28.09.2026, Folgeschreiben 18.10.2026

  • Zahl der Starts und Landungen 22–23 und 23–06 Uhr je Monat und Piste, soweit in den Aufzeichnungen des Towers vorhanden.
  • Regeln zur Wahl der Betriebsrichtung (Windgrenzen, Rückenwind, Vorzugsrichtung, Nachtregelungen); mit Schwärzung sicherheitsrelevanter Passagen sind wir einverstanden.
  • Ansprechstelle für Fluglärm am Tower und Zuständigkeit für Abflüge nach der Übergabe durch den Tower.

Stand: Antwort vom 15.10.2026 mit Verweisen auf die Landesluftfahrtbehörde, das Luftfahrthandbuch, die Flughafenbetreiberin und die Fluglärmkommission. Am 18.10.2026 haben wir um erneute Prüfung gebeten.

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (Ministerin Nicole Razavi MdL)

Wir bitten um eine landespolitische Prüfung, ob der geltende Genehmigungsrahmen den Schutz von Lichtenau-Ulm ausreichend berücksichtigt.

Schreiben vom 03.09.2026, Folgeschreiben 18.10.2026

  • Fortschreibung des Nachtschutzkonzepts auf den bundesrechtlichen Zeitraum 22:00–06:00 Uhr.
  • Prüfung einer Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses angesichts der Passagierentwicklung 2025 (rund 2,27 Mio.).
  • Klarstellung, dass für die Abgrenzung der Nacht-Schutzzone an bestehenden zivilen Flugplätzen, wie dem Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden, das gesetzliche Häufigkeits-Maximalpegelkriterium (NAT-Kriterium) 6 × 57 dB(A) im Innenraum gilt; 6 × 53 dB(A) betrifft neue oder wesentlich erweiterte zivile Flugplätze.
  • Zusätzliche Messpunkte an repräsentativen Standorten in Lichtenau-Ulm.
  • Position des Aufsichtsrates zur Umsetzung der 50/50-Regelung des Planfeststellungsbeschlusses.
  • Veranlassung einer amtlichen Klasse-1-Nachmessung, auch über die Rolle als Aufsichtsratsvorsitzende der Baden-Airpark GmbH.
  • Folgeschreiben 18.10.2026 – Unterlagen zur Einhaltung der Lärmfestschreibung und zur 50/50-Regelung, die nach Auskunft des Regierungspräsidiums beim Ministerium vorliegen.

Stand: Eingangsbestätigung vom 03.09.2026; eine Antwort in der Sache steht noch aus. Zwischenbescheid bis 02.11.2026 erbeten.

Bürgermeister und Gemeinderat Lichtenau

Wir werben für kommunale Unterstützung, einen amtlichen Messpunkt und eine aktive Vertretung der Betroffenen.

Schreiben vom 03.09.2026

  • Einbringung der Kernbefunde in die Fluglärmkommission FKB.
  • Anregung einer amtlichen Klasse-1-Langzeitmessung im Bereich Am Waldhag beim Regierungspräsidium bzw. der LUBW.
  • Gemeinderats-Resolution an Regierungspräsidium und Verkehrsministerium für einheitliche Nachtbewertung 22:00–06:00 Uhr.
  • Beantragung eigener Messpunkte in Ulm/Lichtenau für das amtliche Fluglärm-Messnetz (LUBW/ACCON).
  • Information der Bürgerschaft über bestehende Beschwerderechte (Fluglärmbeauftragter der DFS, Fluglärmkommission FKB, § 25a LVwVfG).

Rückmeldung bis 30. September 2026 erbeten.

Sobald die Daten der DFS vorliegen, werten wir sie aus und stellen die Ergebnisse hier vor. Sie sind eine wichtige amtliche Gegenprobe zu unserer eigenen Auswertung. Sollten sie davon abweichen, werden wir das offen darstellen.

Über weitere Antworten und über das geplante Gespräch mit der Baden-Airpark GmbH berichten wir auf dieser Seite. Je nach Inhalt der Antworten werden wir weitere zuständige Stellen einbeziehen, etwa das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Dazu kann auch die Bitte an die Landesregierung gehören, den Nachtschutz am Flughafen an den heutigen Erkenntnissen der WHO-Leitlinien und der NORAH-Studie zu messen. Unser Ziel bleibt eine einvernehmliche Lösung, die den Flughafenbetrieb mit einem wirksamen Schutz der Nachtruhe in Einklang bringt.

Beschwerden über Fluglärm nimmt die Abteilung Luftaufsicht der Baden-Airpark GmbH entgegen (Telefon 07229 66-2333, E-Mail luftaufsicht@baden-airpark.de). Die Beschwerden werden der Fluglärmkommission zur Verfügung gestellt. Bitte nennen Sie Datum, Uhrzeit und Ort; sachliche Meldungen helfen, die Belastung in Lichtenau sichtbar zu machen.