Worum es uns geht

Wir wollen erstens eine amtliche und transparente Erfassung der Belastung in Lichtenau-Ulm, zweitens die Prüfung der Flugrouten und Betriebsregeln und drittens wirksame Maßnahmen für die Nachtruhe. Die bereits versandten Anträge und Rechtsgrundlagen werden darunter nach Adressaten geordnet vollständig dokumentiert.

Adressaten und konkrete Antragspunkte (siehe auch Basisdossier Rev. 4, Abschnitt 11)

Regierungspräsidium Karlsruhe

Wir verlangen eine aufsichtsrechtliche Prüfung der Flugrouten, der Nachtregelungen und der fehlenden örtlichen Erfassung.

Schreiben vom 03.09.2026

  • Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 22.06.2005 um Schutzauflagen für Lichtenau-Ulm nach § 75 Abs. 2 VwVfG i. V. m. § 8 Abs. 4 LuftVG.
  • Erweiterung des Nachtbewertungszeitraums in künftigen Lärmberichten von 22–01 Uhr auf 22–06 Uhr (FluLärmG § 2 Abs. 2).
  • Einrichtung zusätzlicher Immissions-Referenzpunkte in Lichtenau-Ulm und Neubemessung der Nachtschutzzone.
  • Veranlassung einer amtlichen Klasse-1-Nachmessung am Immissionsschwerpunkt Ulm/Am Waldhag (LUBW).
  • Nachvollziehbare Auskunft zu Verspätungsstarts nach 22 Uhr (max. 15/Monat nach PFB).

Rückmeldung/Zwischenbescheid bis 30. September 2026 erbeten.

Baden-Airpark GmbH

Wir verlangen Transparenz über Pistennutzung, Ausnahmegenehmigungen und die Kontrolle der Nachtbelastung.

Schreiben vom 03.09.2026

  • Nachweis der Einhaltung der PFB-Nebenbestimmung zu Nachtstarts (kein Abdrehen über Wohngebieten Lichtenaus).
  • Ausweitung der öffentlichen Fluglärmberichte um Auswertung nach seitlicher Routenabweichung und Airline-Gruppen.
  • Aufnahme des Wohngebiets Am Waldhag in die aktive Kommunikation der Fluglärmkommission.
  • Anregung einer eigenen Klasse-1-Vergleichsmessung durch ein anerkanntes Messinstitut.
  • Rechnerischer Nachweis der 50/50-Regelung nach PFB 2005, Ziffer 4 der Nachtflug-Regelungen, für 2022–2025.

Rückmeldung bis 30. September 2026 erbeten.

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

Wir bitten um nachvollziehbare Routendaten und eine Erklärung der beobachteten seitlichen Verteilung.

Schreiben vom 25.08.2026

  • IFG-Auskunft zu SID-Statistik RWY 21 vs. RWY 03 nach Monat und Zeitfenster.
  • Herausgabe der Radar-Trajektorien für Südflüge über Ulm/Lichtenau 01.06.–19.08.2026, einschließlich Frachtflüge.
  • PPR-Statistik und genehmigte Nachtausnahmen 2023–2026.
  • Auskunft zu Betriebsanweisungen zur Startrichtungswahl RWY 21 vs. 03 bei Windgeschwindigkeiten unter 3 kt.

Rückmeldung/Zwischenbescheid bis 25. September 2026 erbeten.

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (Ministerin Nicole Razavi MdL)

Wir bitten um eine landespolitische Prüfung, ob der geltende Genehmigungsrahmen den Schutz von Lichtenau-Ulm ausreichend berücksichtigt.

Schreiben vom 03.09.2026

  • Fortschreibung des Nachtschutzkonzepts auf den bundesrechtlichen Zeitraum 22:00–06:00 Uhr.
  • Prüfung einer Planergänzung nach § 75 Abs. 2 VwVfG angesichts der Passagierentwicklung 2025 (rund 2,27 Mio.).
  • Klarstellung, dass für die Abgrenzung der Nacht-Schutzzone an bestehenden zivilen Flugplätzen, wie dem Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden, das gesetzliche Häufigkeits-Maximalpegelkriterium (NAT-Kriterium) 6 × 57 dB(A) im Innenraum gilt; 6 × 53 dB(A) betrifft neue oder wesentlich erweiterte zivile Flugplätze.
  • Position des Aufsichtsrates zur Umsetzung der 50/50-Regelung des PFB.
  • Veranlassung einer amtlichen Klasse-1-Nachmessung, auch über die Rolle als Aufsichtsratsvorsitzende der Baden-Airpark GmbH.

Keine gesonderte Frist im Schreiben genannt.

Bürgermeister und Gemeinderat Lichtenau

Wir werben für kommunale Unterstützung, einen amtlichen Messpunkt und eine aktive Vertretung der Betroffenen.

Schreiben vom 03.09.2026

  • Einbringung der Kernbefunde in die Fluglärmkommission FKB.
  • Anregung einer amtlichen Klasse-1-Langzeitmessung im Bereich Am Waldhag beim Regierungspräsidium bzw. der LUBW.
  • Gemeinderats-Resolution an Regierungspräsidium und Verkehrsministerium für einheitliche Nachtbewertung 22:00–06:00 Uhr.
  • Beantragung eigener Messpunkte in Ulm/Lichtenau für das amtliche Fluglärm-Messnetz (LUBW/ACCON).
  • Information der Bürgerschaft über bestehende Beschwerderechte (Fluglärmbeauftragter der DFS, Fluglärmkommission FKB, § 25a LVwVfG).

Rückmeldung bis 30. September 2026 erbeten.

Schreiben an weitere Institutionen und Behörden werden abhängig vom Inhalt der Rückmeldungen o.g. Adressaten erfolgen.

Dies schließt einen Prüfungsantrag an die Landesregierung Baden-Württemberg dahingehend, ob die derzeit im Planfeststellungsbeschluss verankerte Struktur des Nachtschutzes den heutigen Anforderungen der WHO-Guidelines und der NORAH-Erkenntnisse noch entspricht, ebenso mit ein, wie im Bedarfsfall auch die Einbindung von Rechtsanwaltschaft und Klärungsersuchen vor dem Verwaltungsgericht (Antrag auf Ergänzung nach § 75 Abs. 2 VwVfG und Schutzauflagen).