Situation vor Ort · Stand der Dinge
Ulm und weitere Teile Lichtenaus liegen südwestlich des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden (EDSB), in unmittelbarer Nähe der verlängerten Landebahnachse (Sollachse 211°). Diese Seite fasst zusammen, was am Ort tatsächlich beobachtet wird und wie sich die Situation seit der letzten Bestandsaufnahme entwickelt hat.
Warum Lichtenau-Ulm beide Betriebsrichtungen betrifft:
RWY 21 – Starts Richtung Südwesten
Flugzeuge starten vom Flughafen nach Südwesten und fliegen über beziehungsweise nahe Lichtenau-Ulm.
RWY 03 – Landungen aus Südwesten
Flugzeuge kommen aus Südwesten, passieren Lichtenau-Ulm und landen in Richtung Nordosten.
Technische Eckdaten für Interessierte
- Bahnachse RWY 21 (magnetisch/wahr)
- 210,7° (SSW über Ulm/Lichtenau) – verlängerte Landebahnachse
- ILS/LOC RWY 21
- 211° (IKBW 108,75) – Bezugsachse für PFB-Nebenbestimmung
- ILS/LOC RWY 03
- 031° (IKBE 109,95) – Landerichtung aus SSW = 211°, Anflug über Ulm/Lichtenau bei Betrieb 03
- SL400-Messpunkt
- Am Waldhag 9, Lichtenau-Ulm · 48,72693° N / 8,02123° E
- Betriebszeiten FKB
- 06:00–22:00 Uhr Regelbetrieb; 22:00–24:00 Uhr Starts und Landungen nur in Ausnahmefällen, die vom Betreiber gesondert zu genehmigen sind (PPR); 24:00–06:00 Uhr grundsätzlich untersagt (außer Notfälle, HEMS, PPR-Einzelfälle)
Stand der Dinge (Datenstand: Basisdossier Rev. 4, 30.08.2026)
Flugbahnen bündeln sich in Richtung Wohnbebauung
Über alle vier Kategorien (Start/Landung × Tag/Nacht) liegen 92,7–99,5 % der ADS-B-erfassten Trajektorien im Nahbereich westlich der Sollachse 211° und damit in Richtung der Wohnbebauung von Ulm/Lichtenau.
Nächtliche Bewegungen haben deutlich zugenommen
Die nächtlichen Flugbewegungen (22–24 Uhr) sind laut ACCON-Berichten zwischen 2022 und 2025 um 81,5 % gestiegen. Im Zeitfenster 23–24 Uhr entfielen 2026 (Auswertezeitraum 01.01.–30.08.) 81 % der Bewegungen (264 von 326) auf den Ryanair-Konzern.
RWY 21 wird häufiger genutzt, als der Wind allein erwarten ließe
Flugzeuge starten und landen nach Möglichkeit gegen den Wind. Deshalb wurden 13.939 standardisierte Flugplatz-Wettermeldungen (METAR) mit der beobachteten Pistennutzung verglichen. Das Ergebnis der Projektauswertung: RWY 21 wurde in jedem Zeitfenster häufiger genutzt, als die Winddaten allein nahelegen.
Die Nachtmessung zeigt Prüfbedarf
Die eigene Langzeitmessung (Trotec SL400, 15.–30.08.2026) bestätigt: LAeq Tag = 52,08 dB(A), LAeq Tag-spät = 49,58 dB(A), LAeq Nacht (22–06 Uhr) = 45,52 dB(A) – über 5 dB oberhalb des WHO-2018-Richtwerts für ungestörten Schlaf von 40 dB(A).
Lichtenau-Ulm fehlt in der amtlichen örtlichen Erfassung
Die Fluglärmbelastung wird in Lichtenau-Ulm bislang nicht an einem eigenen amtlichen Referenzpunkt abgebildet. Die bestehenden Punkte IP 1 bis IP 6 gehen auf eine privatrechtliche Vereinbarung vom 19.04.1996 mit Hügelsheim und Rheinmünster zurück. Nach unserer Auswertung der verfügbaren Unterlagen ist nicht erkennbar, dass einer dieser amtlichen Referenzpunkte die Situation in Lichtenau-Ulm repräsentiert. Genau deshalb fordert die Initiative eine nachvollziehbare amtliche Erfassung vor Ort.
Stand der Quellenprüfung: 7. September 2026
Nachtflugregeln im Vergleich
Ein „Nachtflugverbot“ bedeutet nicht an jedem Flughafen dasselbe. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die wesentlichen Zeitgrenzen und Ausnahmen an fünf deutschen Flughäfen. Sie enthält nur Angaben, die in der durchgeführten Prüfung aus amtlichen Dokumenten belegt werden konnten. Wo eine Angabe nicht eindeutig feststeht, ist dies ausdrücklich mit „noch zu klären / n.a.“ gekennzeichnet.
Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.
| Regelung | Karlsruhe/ |
Frankfurt | Stuttgart | Memmingen | Friedrichshafen |
|---|---|---|---|---|---|
| Nachtruhe grundsätzlich | 22–6 Uhr Start- und Landeverbot; 22–23 Uhr nur eng begrenzte Ausnahmen mit vorheriger Zustimmung (PPR); 23–24 Uhr nur Verspätungsausnahmen; ab 24 Uhr grundsätzlich keine Starts und Landungen | 22–6 Uhr | 23–6 Uhr Starts; 23:30–6 Uhr Landungen | 23–6 Uhr | 22–6 Uhr |
| Letzter planmäßiger Start | 22:00 Uhr; danach kein Regelbetrieb | 23:00 Uhr; 22–23 Uhr nur koordiniert | 23:00 Uhr | 22:00 Uhr | 22:00 Uhr |
| Letzte planmäßige Landung | 22:00 Uhr; danach kein Regelbetrieb | 23:00 Uhr; 22–23 Uhr nur koordiniert | 23:30 Uhr | 22:30 Uhr; eingeschränkt bis 23:00 Uhr | 22:00 Uhr |
| Verspätete Starts noch möglich bis | 24:00 Uhr; nur als Verspätungsausnahme, höchstens 15 im Monat | 24:00 Uhr; nur mit Einzelerlaubnis der Luftaufsicht | Noch zu klären / n.a.: keine eigene Regel in der amtlichen Quelle | 23:00 Uhr | Noch zu klären / n.a.: keine amtliche Regelung gefunden |
| Verspätete Landungen noch möglich bis | 24:00 Uhr; nur als Verspätungsausnahme mit vorheriger Zustimmung (PPR) | 24:00 Uhr; nur leisere Flugzeugklassen | 24:00 Uhr | 23:30 Uhr; nur mit Einzelzustimmung | Noch zu klären / n.a.: keine amtliche Regelung gefunden |
| Besonders geschützte Kernzeit | 24–6 Uhr | 0–5 Uhr; auch keine verspäteten Flüge | 0–6 Uhr | 23:30–6 Uhr | 22–6 Uhr |
| Zusätzlicher Schutz an Sonn- und Feiertagen | 20–9 Uhr Start- und Landeverbot; Umfang der Ausnahme 20–22 Uhr noch zu klären | Nur für besonders laute Flugzeugklassen; darüber hinaus keine Sonderregel belegt | Keine gesonderte Sonn-/Feiertagsregel belegt | Keine gesonderte Sonn-/Feiertagsregel belegt | Vor 9 Uhr und ab spätestens 20 Uhr nur nach vorheriger Zustimmung (PPR); keine Starts 12:30–14:30 Uhr |
| Begrenzte Zahl an Nachtflügen | Keine Stückzahlgrenze; stattdessen feste Lärmgrenzwerte | Im Mittel 133 je Nacht; höchstens 48.545 Randstunden-Slots im Jahr | Keine Stückzahlgrenze belegt | Keine Stückzahlgrenze belegt | Keine Nacht-Stückzahlgrenze; Lärmgrenzwerte und Umlaufbegrenzung |
Die Übersicht vereinfacht komplexe Genehmigungsregelungen. Ausnahmen für Notfälle, Rettungs- und Katastropheneinsätze sind nicht vollständig dargestellt. „PPR“ bedeutet, dass ein Flug nur nach vorheriger Einzelzustimmung des Flughafenbetreibers möglich ist.
Amtliche Grundlagen und ergänzende Betreiberinformation
- FKB: Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 22.06.2005
- FKB: aktuelle Piloteninformation der Baden-Airpark GmbH
- Frankfurt: Betriebsbeschränkungen, gültig ab 04.04.2012
- Frankfurt: Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung 33/2012
- Stuttgart: Jahresbericht der Lärmschutzbeauftragten 2025, Regierungspräsidium Stuttgart
- Memmingen: Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 01.03.2013
- Friedrichshafen: LAI-Bericht für die 74. ACK / 103. UMK
- Friedrichshafen: Änderungsbescheid des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg
Bisherige Schritte
Schreiben an Behörden, Betreiber und Ministerium versendet
Am 3. September 2026 wurden Auskunfts- und Prüfbitten an das Regierungspräsidium Karlsruhe, die Baden-Airpark GmbH, das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg sowie zuvor am 25. August 2026 ein IFG-Auskunftsersuchen an die DFS Deutsche Flugsicherung versendet. Ergänzend erhielten Bürgermeister und Gemeinderat der Stadt Lichtenau ein Informationsschreiben mit Bitte um Beratung im Gemeinderat.
Basisdossier Revision 4 veröffentlicht
Das konsolidierte Basisdossier „Fluglärmbelastung Ulm/Lichtenau durch den Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden (EDSB)" liegt in Revision 4 vor. Es fasst die Bewegungsanalyse bis 30.08.2026, die erweiterte Trotec-SL400-Langzeitmessung (15.–30.08.2026), die METAR-Kreuzprüfung und die rechtliche Bewertung zusammen.